
Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans müssen nach § 25d (1) KWG zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. An diesen Grundfesten wird nicht gerüttelt.
Die im Dezember 2020 von der BaFin veröffentlichte neue Version des Merkblatts für Aufsichtsorgane setzt die Impulse aus europäischen Leitlinien zur internen Governance und Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans um. Wie umfangreich die neuen Impulse sind, verrät schon ein Blick auf die Seitenzahl. Aus 50 Seiten wurden 71. Die Ergänzungen betreffen vor allem folgende Punkte:
Die Kritik im Rahmen der Stellungnahmen zum Merkblatt fokussiert sich im Wesentlichen auf zwei Punkte. Zum einen, dass die Umsetzung des neuen Merkblatts kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig überfordert. Zum anderen wird die Verantwortung für die Eignungsbewertungen sowie laufende Überwachungen und Neubewertungen der Mitglieder und des Gremiums in der Gesamtheit den „Instituten“ zugewiesen. Auf die Frage hin, wer die Rolle im Institut konkret ausfüllen soll, verweist die Aufsicht auf die Selbstorganisationspflichten des Instituts.
Wir laden Sie ganz herzlich zu spannenden Diskussionen ein, lassen Sie sich über die neuen Impulse informieren. Wir haben herausgearbeitet, was die neuen Anforderungen für Sie als Mitglied eines Aufsichtsorgans konkret bedeuten und geben Handlungsempfehlungen für die praktische Umsetzung der neuen Prozesse und Regelwerke im Institut und allgemein für eine gute Gremienarbeit.
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Effizienter und auch anregender geht ein regulatorisches Update kaum.