
Der neue RTF-Leitfaden ist nunmehr seit zwei Jahren in Kraft gesetzt. Wenngleich der bisherige Going-Concern-Ansatz durch den Annex weiterhin gedeckt ist, interessieren sich die Aufsichtsbehörden bereits regelmäßig für den Umsetzungsstand der "neuen Welt" mit ökonomischer und normativer Perspektive und deren Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit. Seinen Ursprung hat dies insbesondere in einer Empfehlung, welche die BaFin bereits 2018 im Anschreiben zum RTF-Leitfaden an die Verbände der Kreditwirtschaft ausgesprochen hat:
"Banken, die die bisherigen "Going-Concern"-Ansätze weiter nutzen möchten, sollten
sich aber schon heute Gedanken darüber machen, wie die neuen Ansätze sinnvoll in eigene Risikotragfähigkeitskonzepte transformiert werden können. Es ist zu erwarten, dass die Zukunft dieser "Going-Concern"-Ansätze, auch vor dem Hintergrund der aus meiner Sicht berechtigten Harmonisierungsbestrebungen innerhalb des SSM, wohl eher zeitlich begrenzt sein dürfte (…)".
Einen Methodenwechsel von technischen Umsetzungslösungen und Unterstützung der Verbände abhängig zu machen, ist das Eine. Bereits jetzt aber die Folgen für eigene Risikotragfähigkeit, Kapitalausstattung und -allokation abschätzen zu können, das Andere - insbesondere, nachdem der Zeitpunkt des Methodenwechsels wohl in Ihren Kapitalplanungszeitraum fallen dürfte.
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